Schallemission

Schallemission beim Auto muss Grenzwerte einhalten

Durch Einbau eines Sportauspuffs kann die Schallemission beim Auto ganz schön steigen. Hier ist es wichtig, dass man die Grenzwerte immer noch einhält.

 

Im Hinblick auf die Schallemission von Fahrzeugen liegen ganz unterschiedliche Meinungen und Ansprüche vor. So gibt es zum Beispiel Autofahrer, die gern ein vergleichsweise leises Auto fahren möchte. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Fahrzeugbesitzer, die es gerne sportlich und deshalb auch ein wenig lauter mögen. Da kann es auch schon einmal vorkommen, dass extra ein Sportauspuff beziehungsweise eine Sportauspuffanlage installiert wird, die nicht nur die Leistung steigert, sondern auch den Sound ein wenig kerniger macht.

Vor allem junge Autofahrer können sich für entsprechende Auspuffanlagen begeistern und entscheiden sich relativ gern für die Anlagen mit der stärksten Geräuschentwicklung. Allerdings kann dies zum Leidwesen der Mitmenschen erfolgen: Unter Umständen sind die Fahrzeuge dann so laut, dass sich andere Menschen dadurch gestört fühlen. Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, Fahrzeuge so umzubauen, dass ein gewisser Lärmpegel überschritten wird.

Damit die Fahrzeuge nicht so laut werden beziehungsweise der Schallpegel nicht zu sehr ausschlägt, wurden Grenzwerte eingeführt. Diese Grenzwerte werden in der Praxis nicht direkt überprüft – stattdessen wird direkt bei den Herstellern angesetzt, deren Produkte bei der Schallemission bestimmte Grenzwerte nicht übersteigen dürfen. Dies trifft zumindest dann zu, wenn die Teile an Fahrzeugen verbaut werden, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Nur wenn bestimmte Vorgaben und Richtwerte eingehalten werden, kann eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erteilt werden.

Nun kann es in der Praxis natürlich vorkommen, dass einige Autofahrer mit dem Sound ihrer Fahrzeuge nicht zufrieden sind und deshalb die Entscheidung treffen, selbst ein wenig Soundtuning vornehmen. Hierbei gilt es jedoch aufzupassen, da Änderungen an der Auspuffanlage nur bedingt erlaubt sind – so mancher Eingriff kann relativ schnell dazu führen, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt und man somit einen Gesetzesverstoß begeht. Folglich sollte man im Hinblick auf die Schallemission beziehungsweise auf die bestehenden Grenzwerte immer ein wenig Rücksicht nehmen und die Grenzwerte nicht überschreiten. Ansonsten könnte es passieren, dass das Fahrzeug genauer kontrolliert wird und man später mit der Zahlung eines Bußgelds zu rechnen hat beziehungsweise dessen Zahlung zu leisten ist.