Gern unterschätztes Risiko
Schon kleine Alkoholmengen können die Fahrerlaubnis kosten
Die Wirkung von Alkohol wird gerne unterschätzt. Etliche Kraftfahrer riskieren wegen Alkohol ihren Führerschein und den Versicherungsschutz.
Es ist wieder einmal soweit: Die fünfte Jahreszeit hat begonnen. Zahlreiche Bürger werden in den kommenden Wochen ordentlich feiern und dabei auch des Öfteren alkoholische Getränke genießen. Hiergegen ist überhaupt nichts einzuwenden, denn jeder soll seinen Spaß haben. Allerdings sollte man sich nach dem Konsum von Alkohol nicht mehr hinter das Steuer setzen.
Genau dies wird aber immer wieder getan. Das Problem ist die Promille-Grenze: Etliche Personen gehen davon aus, dass sie bei einem leichten Blutalkoholgehalt noch fahren dürfen. Jedoch wird die Wirkung des Alkohols maßgeblich unterschätzt – ebenso wie die Härte des Gesetzes. Bereits ab 0,3 Promille droht nicht nur ein Bußgeld. Auch Punkte können verhängt und die Fahrerlaubnis entzogen werden. Angesichts dieses Risikos ist es vernünftiger, das Auto stehen zu lassen und beispielsweise ein Taxi zu nutzen.
Bei Unfall droht Verlust des Versicherungsschutzes
Alkohol schränkt die Fahrtauglichkeit ein und erhöht somit das Unfallrisiko. Wer mit Alkohol einen Unfall verursacht darf sich auf großen Ärger einstellen. Nicht nur viele Punkte und der Führerscheinentzug drohen. Es kann auch passieren, dass der Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung verloren geht. In solch einer Situation können auf den Kraftfahrer ungemein hohe Summen zu kommen.
Der Haftpflichtschutz geht hierbei nicht so schnell verloren: Die geschädigte Person darf nämlich nicht benachteiligt werden. Wie der Versicherer HUK-COBURG mitgeteilt hat, kann der Versicherer jedoch einen Regressanspruch geltend machen. Dies bedeutet, dass der Unfallverursacher bis zu 5.000 Euro aus eigener Tasche zu zahlen hat.
Verlust des Vollkaskoschutzes kann sehr teuer werden
Ist ein Schaden am eigenen Fahrzeug entstanden, wird es unter Umständen besonders teuer. Je nach Einschränkung der Fahrtauglichkeit kann nämlich der Vollkaskoschutz gänzlich verloren gehen. Der Versicherer braucht dann keine Kosten zu tragen, die mit dem Schaden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers in Verbindung stehen.
Außerdem teilte der Versicherer mit, dass man als Beifahrer vorsichtig sein sollte. Sofern man sich dessen bewusst ist, dass ein Fahrer getrunken hat, sollte man sich gut überlegen, ob man bei ihm in das Fahrzeug einsteigen möchte. Falls es zu einem Unfall kommt und man verletzt wird, können Haftungsansprüche nur beschränkt geltend gemacht werden – schließlich konnte man die Gefahr schon im Vorfeld erkennen und hätte daher nicht einsteigen müssen.