Steuertabelle
Steuertabelle zur Berechnung der Einkommenssteuer
Wenn man seine Steuerlast berechnen möchte, dann benötigt man lediglich eine Steuertabelle. Diese können Sie kaufen aber auch kostenlos im Web downlaoden.
Wenn es darum geht die eigene Steuerlast zu berechnen, dann haben die meisten Leute damit sehr große Schwierigkeiten. Nur die allerwenigsten wissen, wie hoch ihr Steuersatz tatsächlich ist. In den meisten Fällen ist es so, dass die Leute mit einem Schätzwert rechnen – der unter Umständen vom tatsächlichen Steuersatz sehr deutlich abweichen kann. Es ist zum Beispiel so, dass viele Leute mit einem Steuersatz von 40 bis 50 Prozent rechnen.
Doch wenn man sich einmal die Höhe des durchschnittlichen Einkommens und den darauf anzuwendenden Steuersatz anschaut, dann liegt dieser deutlich niedriger – so in etwa zwischen 25 und 30 Prozent. Der Hauptgrund weshalb Arbeitnehmer so viele Abzüge auf ihrer Gehaltsabrechnung haben ist die Tatsache, dass vor allem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung ordentlich zu Buche schlagen.
Möchte man seinen tatsächlichen Steuersatz in Erfahrung bringen, dann muss man nur einen kurzen Blick in eine Steuertabelle werden und schon weiß man bescheid. Solch eine Tabelle ist ganz einfach aufgebaut. Auf der linken Seite steht die Höhe des Einkommens und direkt daneben kann man die Höhe der zu entrichtenden Einkommensteuer sowie den relevanten Steuersatz ablesen. Man muss also nur wissen wie viel man im Jahr verdient und schon kann man in der Steuertabelle den eigenen Steuersatz ablesen.
Was das Einkommen betrifft, so bezieht sich die Steuertabelle auf das zu versteuernde Einkommen. Dies ist nicht das jährliche Bruttoeinkommen, sondern die Summe der einzelnen Einkünfte wie zum Beispiel Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit oder auch Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Von diesen Einkünften werden dann nochmals Werbungskosten beziehungsweise Freibeträge abgezogen, was die Höhe des zu versteuernden Einkommens nochmals senkt.
Übrigens gibt es nicht nur eine Steuertabelle – deshalb sollte man genau darauf achten welche man vorliegen hat. Denn neben der Steuertabelle für Alleinverdiener gibt es auch noch die Splittingtabelle. Diese gilt für sämtliche Ehepartner, die ihr Einkommen zusammen versteuern und eine gemeinsame Steuererklärung einreichen. In solch einem Fall, werden dann niedrigere Steuersätze angesetzt – schließlich bezieht sich das Einkommen auch auf zwei Personen. Solch einem Zusammenveranlagung lohnt sich steuerlich vor allem dann, wenn nur ein Ehepartner berufstätig ist, denn dadurch kann die Steuerlast deutlich gesenkt werden.