Fahrzeugüberführung ins Ausland
Aufgepasst bei der Überführung von Fahrzeugen in das Ausland
Für den Pkw-Transport ins Ausland darf ein Versicherungsschutz nicht fehlen. Preiswert ist die Kombination aus grüner Karte und Kurzzeitkennzeichen.
Beim Kauf von Neufahrzeugen sehen sich viele Interessenten im Ausland um. EU-Importe erfreuen sich einer steigenden Beliebtheit, da sich oft eine deutliche Ersparnis gegenüber dem Kauf im Inland erzielen lässt. Anders sieht es jedoch beim Gebrauchtwagenkauf aus, hier ist es wiederum so, dass die Fahrzeuge vergleichsweise günstig gehandelt werden. Viele Interessenten, die im Ausland ansässig sind, sehen sich deshalb auf dem deutschen Gebrauchtwagenmarkt um.
Angesichts dieser besonderen Situation ist es nicht überraschend, dass viele Händler sowie teilweise auch Privatpersonen darauf abzielen, ihre Fahrzeuge in das Ausland zu verkaufen. Dies setzt allerdings manchmal eine Überführung voraus. Genau hiermit tun sich Neulinge jedoch schwer, weil sie oft nicht an die Beschaffung geeigneter Kennzeichen oder den Versicherungsschutz denken.
Kurzzeitkennzeichen ist eine gute Wahl
Am einfachsten gestaltet sich die Überführung eines Fahrzeugs in das Ausland, wenn es noch zugelassen ist und der Versicherungsschutz zugleich im Ausland gilt. Allerdings ist dies häufig nicht der Fall, meist sind die am Markt angebotenen Gebrauchtfahrzeuge bereits abgemeldet, sodass man sich zunächst um eine Zulassung kümmern muss.
Das bereits erwähnte Kurzzeitkennzeichen ist eine gute Wahl, denn letztlich verspricht es eine zeitlich begrenzte und somit auch sehr preiswerte Zulassung. Die Kosten sind äußerst überschaubar und zugleich befindet man sich rechtlich sowie auch versicherungstechnisch auf der sicheren Seite. Im Grunde gilt es lediglich zu berücksichtigen, dass es zwei Kurzzeitkennzeichen gibt, nämlich eines für Überführungen im Inland sowie eines für Überführungen in das Ausland.
Bei der Versicherung lohnt sich ein Tarifvergleich
Das Kennzeichen, das für Überführungen in das Ausland gedacht ist, bezeichnet man auch als Ausfuhrkennzeichen. Auf der verlinkten Seite sind weitere Informationen zum Ausfuhrkennzeichen zu finden. Interessenten können sich dort ausführlich über die konkreten Möglichkeiten informieren.
Entsprechende Kennzeichen werden von den Zulassungsstellen nur ausgegeben, wenn man das Bestehen eines Versicherungsschutzes nachweisen kann. Zu diesem Zweck gilt es eine Kfz-Versicherung zu beantragen, die speziell in Verbindung mit dem Ausfuhrkennzeichen gilt – auf diesem Weg ist dann auch die grüne Karte erhältlich. Allerdings gilt es sich am Markt gut umzusehen, immerhin werden entsprechende Kfz-Versicherungen nicht von jeder Versicherungsgesellschaft angeboten. Zum anderen können sich die Beiträge deutlich voneinander unterscheiden, weshalb ein Tarifvergleich sehr empfehlenswert ist.