Hauptuntersuchung
Rückdatierung beim TÜV findet nach wie vor statt
Fahrzeugbesitzer sollten bei der Hauptuntersuchung nicht zu früh auf eine Rückdatierung spekulieren. Noch wird an vielen Prüfstellen bewusst rückdatiert.
Die meisten Fahrzeugbesitzer können sich nicht sonderlich für die Hauptuntersuchung beim TÜV begeistern. Dies hat gleich mit zwei Dingen, nämlich dem zeitlichen Aufwand sowie den Kosten zu tun, die mit der Überprüfung beim TÜV in Verbindung stehen. Außerdem besteht durchaus das Risiko, dass die Untersuchung nicht im ersten Lauf bestanden wird und man somit dazu angehalten ist, Nachbesserungen am Fahrzeug vorzunehmen und anschließend zur Nachprüfung zu gehen.
Wer auf die Durchführung der Hauptuntersuchung verzichtet, erhält keine entsprechende Plakette – und dies kann unter Umständen ganz schön teuer werden. Welche Kosten entstehen, hängt maßgeblich davon ab, wie lange überzogen wird. Wie der TÜV SÜD mitteilt, droht ein Bußgeld bereits bei einer Überziehung von zwei Monaten, außerdem kann sogar ein Punkt in Flensburg erteilt werden. Wer noch länger wartet, geht ein besonders hohes Risiko ein. Sollte die Hauptuntersuchung vier Monate oder länger überfällig sein, kann der Verzug mit einem Bußgeld von 75 Euro und sogar zwei Punkten in Flensburg geahndet werden.
Rückdatierung soll aufgehoben werden
Die Novelle zur Hauptuntersuchung wurde schon seit langer Zeit nicht mehr überarbeitet. Derzeit beschäftigt sich die Politik mit diesem Thema. Experten rechnen mit dem Abschluss im Frühjahr dieses Jahres. Dann wird aller Voraussicht nach die so genante Rückdatierung aufgehoben, was für Kraftfahrer von Vorteil ist.
Von der Rückdatierung profitieren Fahrzeugbesitzer, die eine verspätete Hauptuntersuchung durchführen lassen. Trotz Verspätung wird der Termin für die nächste Hauptuntersuchung aufgrund der Rückdatierung auf Basis der alten Plakette festgesetzt. Wer beispielsweise drei Monate zu spät zur Hauptuntersuchung erscheint und die Plakette erhält, muss bereits in 21 Monaten erneut antreten.
Noch findet keine Rückdatierung statt
Obwohl es als äußerst sicher gilt, dass die Rückdatierung mit der Novellierung der Hauptuntersuchung abgeschafft wird, sollten Fahrzeugbesitzer kein Risiko eingehen. Der TÜV SÜD hat explizit auf die Tatsache verwiesen, dass die Novellierung noch nicht durchgeführt wurde.
Die Aufhebung der Rückdatierung soll ohnehin nicht zur Hinauszögerungen von Hauptuntersuchungen dienen. Stattdessen geht es um mehr Gerechtigkeit: Wer verhindert ist und sein Fahrzeug erst später überprüfen lassen kann, soll nicht durch eine Rückdatierung bestraft werden.