Fahrzeugschäden

Schäden am Auto durch Feuerwerk treten nur selten auf

28.12.11

Im Regelfall rufen Silvesterböller und Raketen keine Schäden am Fahrzeug hervor. Trotzdem ist es sinnvoll, das Auto in einer Garage abzustellen.

 
Feuerwerk beschädigt Autos nur selten © panthermedia.net/Daniel ZittoFeuerwerk beschädigt Autos nur selten

Es gibt Personen, die sich auf die Silvesternacht nur sehr eingeschränkt freuen können. Hierbei handelt es sich zu einem großen Teil um Autofahrer bzw. um Autobesitzer. Wer sein Fahrzeug im Freien abstellt, muss unter Umständen damit rechnen, dass es von Feuerwerkskörpern getroffen wird. Die Angst vor Schäden am Fahrzeug, hervorgerufen durch Böller oder Silvesterraketen, ist groß.

Ganz unberechtigt sind diese Ängste und Zweifel nicht. Theoretisch ist es durchaus möglich, dass Schäden an Fahrzeugen entstehen. Allerdings muss umgehend angemerkt werden, dass dann mit dem Feuerwerk nicht sachgemäß hantiert wurde. Wie die Technikexperten des ADAC mitgeteilt haben, können Feuerwerksgrößer bei sachgemäßem Einsatz keine Schäden an Fahrzeugen hervorrufen.

Feuerwerkskörper niemals auf Fahrzeuge schießen

Unter sachgemäßem Einsatz ist beispielsweise zu verstehen, dass keine Böller auf Fahrzeuge geworfen oder gar Silvesterraketen darauf abgeschossen werden. Sofern absichtlich auf die Fahrzeuge geschossen wird, können in der Tat Schäden hervorgerufen werden. Allerdings muss es selbst dann nicht zwingend zur Beschädigung kommen. Laut den Experten des ADAC gelten die Karosserieteile als sehr robust und können derartige Einwirkungen gut verkraften.

Am meisten gefährdet ist der Autolack. Sollten sich Raketen oder andere Feuerwerkskörper, die eine Flamme erzeugen, direkt am Fahrzeug entzünden, so können die Flammen auf den Lack einwirken und tatsächlich Schäden hervorrufen. Außerdem besteht die Gefahr beschädigter Autoscheiben, sollten Böller oder Raketen direkt am Autoglas explodieren.

Wer im Schadensfall hilft

Sollte es zu einem Schaden gekommen sein, stellt sich zwangsläufig die Frage, wer die Kosten übernimmt. Laut ADAC ist die Person verantwortlich, die den entsprechenden Feuerwerkskörper entzündet bzw. gestartet hat. Ist der Schadensverursacher nicht ausfindig zu machen, kann der Schaden über die Versicherung abgewickelt werden. Für Schäden an Scheiben durch Brand oder Explosion kommt die Teilkaskoversicherung auf, bei den meisten anderen Fällen ist eine Regulierung über die Vollkaskoversicherung erforderlich.

Am besten ist es natürlich, wenn Autobesitzer das Risiko möglicher Fahrzeugbeschädigungen bewusst minimieren, indem sie ihre Fahrzeuge von entsprechend frequentierten Plätzen einfach fern halten. Wer über die Möglichkeit verfügt, sein Auto in einer Garage zu parken, sollte sie nutzen: Dort ist das Auto am sichersten untergebracht.

   

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