Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen
Selbst für kurze Fahrten wird stets eine Kfz-Zulassung benötigt
Auch abgemeldete Pkws werden gelegentlich im Straßenverkehr bewegt. Doch die hiermit verbundenen Risiken stehen in keinem Verhältnis zur Ersparnis.
Sofern ein Auto nicht mehr benötigt wird, melden es viele Besitzer umgehend ab. Die Abmeldung bringt den Vorteil mit sich, dass keine weiteren Kosten durch Kfz-Steuer und Versicherung anfallen. Viele Personen haben es mit der Pkw-Abmeldung jedoch ein wenig voreilig: Sie melden Fahrzeuge ab, obwohl diese schon bald wieder im Straßenverkehr bewegt werden sollen – und sei es nur für eine Probefahrt.
Das Kernproblem besteht darin, dass abgemeldete Kraftfahrzeuge nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Etliche Personen halten sich jedoch nicht daran, sie tun es einfach trotzdem. Die Gründe, weshalb Fahrten unternommen werden, können sehr verschieden sein. Oft geht es darum, Probefahrten mit Kaufinteressenten zu absolvieren oder um die Fahrzeuge schlichtweg an anderen Orten unterzustellen.
Fahren ohne Zulassung ist strafbar
Häufig wird dieser Verstoß gegen das Gesetz als Kavaliersdelikt betrachtet. Die Realität sieht jedoch anders aus, was einen simplen Hintergrund hat. Fahrzeuge, die ohne Zulassung am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, verfügen nämlich über keinen Versicherungsschutz. Genau deshalb ist das Fahren nicht gestattet: Sollte sich ein Unfall ereignen, ist nicht gewährleistet, dass die Kosten des Schadens von einem Versicherer getragen werden.
Dabei drohen im Ernstfall immense Haftungsansprüche. Wenn beispielsweise Personen verletzt werden, können sich die Kosten leicht auf sechs- oder gar siebenstellige Beträge belaufen. Genau deshalb steht das Fahren ohne Versicherungsschutz auch unter Strafe. Wer von den Gesetzeshütern erwischt wird, muss nicht nur mit einem satten Bußgeld sowie Punkten in Flensburg rechnen. Tatsächlich kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen.
Kurzzeitkennzeichen ist die ideale Lösung
Diejenigen, die ein abgemeldetes Auto zwingend bewegen müssen und kein Interesse an einer regulären Zulassung haben, setzen am besten auf das Kurzzeitkennzeichen. Dieses bestätigt eine temporäre Zulassung, die insgesamt vier Tage lang gültig ist. Während dieses Zeitraums darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, da ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Die eigentliche Zulassung wird auf der Zulassungsstelle unternommen, der Interessent muss sich nur rechtzeitig um einen passenden Versicherungsschutz kümmern, der via EBVN nachgewiesen wird. Wer keine Lust hat, sich um die Formalitäten zu kümmern, kann auch auf spezialisierte Dienstleister zurückgreifen. Es gibt Unternehmen, die sämtliche Aufgaben rund um die Zulassung übernehmen und ergänzend auch gleich die zugehörigen Kennzeichen liefern.