Zollkennzeichen

Zollkennzeichen sind zur Ausfuhr von Kfz unabdingbar

Nur mit einem Zollkennzeichen, auch als Ausfuhrkennzeichen bezeichnet, darf man ein Kfz ins Ausland exportieren. Man bekommt es in der Zulassungsstelle.

 

Ein Zollkennzeichen ist nicht unbedingt etwas, das dem Normalbürger täglich über den Weg läuft. Nicht jeder benötigt es überhaupt jemals, für andere gehört es zum täglichen Arbeitsalltag. So oder so kann es nichts schaden, sich ein paar wichtige Fakten zum Thema Zollkennzeichen, welche auch als Ausfuhrkennzeichen oder Exportkennzeichen bezeichnet werden, anzueignen.

Unter einem Zollkennzeichen versteht man ein amtliches Kennzeichen für Kraftfahrzeuge, die in der Lage sind, sich mit einem eigenen Antrieb fortzubewegen, und die für den Export vorgesehen sind. Die Bundesrepublik Deutschland gibt hierzu ein Kennzeichen aus, welches neben den üblichen Buchstaben- und Zahlenkombinationen auf der rechten Seite ein rot unterlegtes, deutlich erkennbares Datumsfeld enthält. Das Datumsfeld, in dem Tag, Monat sowie Jahr angegeben sind, gibt Auskunft darüber, wann der letzte Gültigkeitstag des jeweiligen Zollkennzeichens erreicht ist.

Derjenige, der das Kraftfahrzeug zulässt, kann frei darüber entscheiden, wie lange das Zollkennzeichen gültig sein soll, und zwar innerhalb einer Zeitspanne von 14 Tagen bis zu einem Jahr. Anschließend erlischt die Gültigkeit des Kennzeichens von alleine. Daher sollte man zusehen, dass sich das Kraftfahrzeug bis zu diesem Termin bereits außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet, denn ohne gültige Zulassung und Versicherung ist es nicht mehr erlaubt, mit einem solchen Fahrzeug auf deutschen Straßen zu fahren oder es im öffentlichen Raum zu parken.

Doch wo kann man ein solches Zollkennzeichen im Bedarfsfalle nun eigentlich erwerben? Die Antwort auf diese Frage lautet, ein Besuch bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle wird nötig. Die Zulassungsstellen vergeben Zollkennzeichen auch ausschließlich für Kraftfahrzeuge, die eine gültige Abgasuntersuchung sowie eine im Rahmen der Hauptuntersuchung zugeteilte Plakette vorweisen können.

Zudem ist es unabdingbar, dass der Zulassende eine ebenfalls gültige Haftpflichtversicherung nachweisen kann. Bis zu einer Ablaufzeit des Zollkennzeichens von drei Monaten sind diese Kennzeichen, was viele nicht wissen, steuerfrei. Hat man das Zollkennzeichen für einen längeren Zeitraum beantragt, so wird das Kraftfahrzeug für den gesamten Zeitraum der Kennzeichenerteilung steuerpflichtig und es muss Kfz-Steuer gezahlt werden.